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FAQs

Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Ernährungsberatung

Willkommen! Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen. Vielleicht wurde Ihre Frage schon einmal gestellt und beantwortet. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

Süßes Mädchen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Schicken Sie mir einfach eine Terminanfrage unter "Termine & Anfragen". Dort finden Sie ein Kontakformular.  Dann melde ich mich umgehend. 

Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen vor der ersten Beratung eine formlose Beantragung der Maßnahme. Diesem Antrag müssen die folgenden, ausgefüllten Formulare beigelegt werden:

  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung: Diesen erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.(Wichtig: Hiervon benötige ich eine Kopie)

  • unverbindlicher Kostenvoranschlag: Diesen stellen Ihnen nach Kontaktaufnahme gern zur Verfügung.

  • Qualifikationsnachweise: Die meisten Krankenkassen verlangen einen Nachweis der Qualifikation der Ernährungsfachkraft. Hier bin ich bereits entsprechend hinterlegt, so dass für Sie i.d.R. nichts mehr zu tun ist.

Falls Sie gern mehr Informationen wünschen, kontaktieren Sie mich einfach. Gemeinsam finden wir für Sie die nächsten Schritte.

Was sehen die ersten gemeinsamen Schritte aus?

In der Regel haben Sie ein konkretes Anliegen oder eine Empfehlung Ihres Arztes erhalten. Mit diesen Informationen lohnt es sich auf jeden Fall einen Austausch, um die nächsten Schritte zu besprechen. Dies kann gern telefonisch oder per Email erfolgen. Oder Sie senden mir einfach über "Termine & Anfragen" eine Nachricht.  

Wie erfolgt die Abrechnung meiner Ernährungsberatung?

Nach erfolgter Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen.  Bitte beachten Sie, dass Ernährungsfachkräfte bei den meisten Erkrankungen nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Sie müssen leider in Vorleistung gehen und erhalten nach Abschluss der Beratungen rückwirkend Ihren Zuschuss bzw. eine Rückerstattung Ihrer Krankenversicherung.

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